AGB - Möbelverleih Suchy KG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möbelverleih Suchy KG für die Vermietung von Leihmobiliar

1. Allgemeines
 
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen der Firma Möbelverleih Suchy KG. Entgegenstehenden AGB wird widersprochen.
 
b. Vertragserfüllungshandlungen der Firma Möbelverleih Suchy KG gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Vertragsabschluss / Rücktritt vom Vertrag (Storno)
 
a. Die Mietverträge zwischen Firma Möbelverleih Suchy KG und den Mietern werden schriftlich (auch per Mail) oder mündlich (auch fernmündlich) abgeschlossen.
 
b. Der Mietvertrag wird mit seinem Abschluss gemäß Punkt 2 wirksam und für beide Parteien verbindlich.
 
c. Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aufruhr, etc.) – in Fällen also, in denen der Vermieter ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung der Vermietgegenstände gehindert wird – wird er von seinen Verpflichtungen frei.

d. Eine Mengenänderung ist bis 3 Werktage vor Lieferung möglich, sofern die gewünschten Möbel noch vorhanden sind. Danach gilt das letztgelegte, vom Mieter bestätigte, Angebot.
 
e. Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag - aus welchen Gründen auch immer - ist gegen Bezahlung eines Entgelts zulässig, welches bei einem Rücktritt
 
(i) spätestens am 15. Kalendertag vor Beginn der vereinbarten Mietdauer 20%
 
(ii) spätestens am 5. Kalendertag vor Beginn der vereinbarten Mietdauer 40%, und
 
(iii) danach 80% des vereinbarten Mietentgelts beträgt.

3. Mietobjekte

a. Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Möbelverleih Suchy KG.
 
b. Die Mietobjekte sind dem Online-Katalog, der geltenden Preisliste oder dem gestellten Angebot zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind Circa-Werte und keine zugesicherten Eigenschaften.
 
c. Es gelten die Aurtikelnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters.
 
d. Der Vermieter behält sich das Recht vor, auf seinen Mietmöbeln entsprechende Eigentumskennzeichnungen anzubringen. Diese dürfen vom Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
 
e. Die zur Miete bestimmten Objekte sind gebraucht.

4. Mietdauer

a. Die Mietdauer beträgt in der Regel einen Veranstaltungstag. Bei längeren Vermietzeiträumen werden Sondervereinbarungen getroffen.
 
b. Von einer Verlängerung der Mietdauer ist der Vermieter rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
 
c. Bei Verlängerung der Mietdauer bzw. Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird der Verlängerungszeitraum anteilig nachberechnet.

5. Mietpreis

a. Die im Angebot und auf der geltenden Preisliste angeführten Preise verstehen sich pro Stück sowie Tag (bzw. für den im Angebot vereinbarten Zeitraum) exklusive USt.
 
b. Bei Vermietungen über mehrere Tage werden gesonderte Staffelpreise vereinbart.
 
c. Vorbestelltes und Reserviertes Mietgut, das von einem Mieter nicht übernommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich in Rechnung gestellt werden.
 
d. Transport und Manipulation bzw. Aufstellung der Mietgegenstände sind nicht im Stückpreis inbegriffen und werden gesondert verrechnet.

6. Transport

a. Bei Abholung durch den Mieter hat dieser sicherzustellen, dass der Transport in einem geeigneten, geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert erfolgt. Gefahr und Kosten liegen beim Mieter.
 
b. Ist Lieferung durch Firma Möbelverleih Suchy KG vereinbart, so erfolgt diese auf Risiko des Vermieters, der termingerecht zur vom Mieter genannten Location liefert und zum vereinbarten Zeitpunkt dort wieder abholt.
 
c. Die Transportkosten, die im Angebot gesondert ausgewiesen werden, beinhalten nicht den Auf- und Abbau der Mietmöbel sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen werden gerne gegen gesonderte Verrechnung erbracht.
 
d. Bei Zustellung und Abholung der Mietgegenstände durch Firma Möbelverleih Suchy KG muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass eine von ihm autorisierte Person vor Ort ist, die den Empfang der Mietmöbel durch ihre Unterschrift auf einem Lieferschein/Auftragsschein bestätigt. Sofern keine Person anwesend ist, gilt der Empfang der Mietgegenstände automatisch bestätigt und akzeptiert.
 
e. Der Mieter stellt weiters sicher, dass im Falle einer Lieferung durch Firma Möbelverleih Suchy KG den Mitarbeitern und Fahrzeugen dieser Firma freier, geeigneter und termingerechter Zugang möglich ist.
 
 
7. Haftung des Mieters
 
a. Mit Übernahme der Mietgegenstände im Lager der Firma Möbelverleih Suchy KG oder am genannten Lieferort beginnt die Haftung des Mieters für die gelieferten Mietmöbel. Wir empfehlen eine Versicherung der Gegenstände für die Dauer der Verwendung.
 
b. Die Haftung endet mit Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter im Lager der Firma Möbelverleih Suchy KG oder mit Übernahme der Möbel durch Firma Möbelverleih Suchy KG bei Abholung. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Veranstaltungsort bereits vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt durch Firma Möbelverleih Suchy KG verlassen hat. Der Mieter hat die Mietgegenstände solange zu bewachen (bewachen zu lassen), bis die körperliche Übernahme durch Firma Möbelverleih Suchy KG erfolgt ist.

8. Haftung des Vermieters

a. Der Vermieter Firma Möbelverleih Suchy KG haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen (zB Kleidungsstücken), die durch die Benutzung der Mietmöbel entstehen. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf ihr Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit zu prüfen.
 
b. Der Vermieter ist bestrebt, stets mangelfreie Ware zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat sich bei Anlieferung bzw. Übernahme vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

9. Verpflichtungen des Mieters

a. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigung hintanzuhalten. Verschmutzungen sind vor Rückgabe ordnungsgemäß zu reinigen.
 
b. Die Abnahmekontrolle ist grundsätzlich erst im Lager möglich. Die Abholung erfolgt daher unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach erfolgter Zählung und Reinigung im Lager ermittelt werden.
 
c. Der Mieter haftet für während der Mietzeit und auch bei deren Überschreitung für Schäden und Verlust der Mietgegenstände, die durch vertragswidrigen und unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragten sowie Dritte.
 
d. Nicht retournierte bzw. beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens der Firma Möbelverleih Suchy KG – Mietausfall bis zur Ersatzbeschaffung - bleibt vorbehalten.
 
e. Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht außerhalb der Republik Österreich verbringen (außer es bestehen andere, schriftliche Übereinkünfte mit der Firma Möbelverleih Suchy KG).
 
f. Der Mieter hat die Mietmöbel frei von Rechten Dritter zu halten.

10. Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug

a. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
b. Ist die bestellende Person verschieden vom Rechnungsempfänger, so gilt der Auftrag im Zweifelsfalle als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für die Begleichung der Mietrechnung sowie aller mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten.
 
c. Die Rechnung wird nach Retournierung der Ware auf dem Postweg zugestellt. Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb der Zahlungsfrist und (sofern nicht anders ausgewiesen) ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.
 
d. Barzahlung ist nach Absprache mit dem Vermieter im Lager der Firma Möbelverleih Suchy KG möglich.
 
e. Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen der Geschäftsadresse bei Firma Möbelverleih Suchy KG anzuzeigen, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Schreiben (zB Mahnungen) auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesandt werden.
 
f. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% als vereinbart. Des Weiteren ist der Mieter im Verzugsfalle verpflichtet, alle Mahnkosten zu übernehmen.
 
g. Alle Zahlungen werden auf die älteste offene Forderung angerechnet.

11. Gerichtsstand

a. Gerichtsstand ist der im Handelsregister eingetragene Sitz der Gesellschaft in Wien.

b. Durch diese Vermiet- und Lieferbedingungen werden alle bisherigen Ausfertigungen ungültig.
 
Wien, im Jänner 2022
 
 
 

Möbelverleih Suchy KG
Gaudenzdorfer Gürtel 71
1120 Wien
Firmennummer 172 318i
UID ATU 6076 1009


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